Vertragsbedingungen für die Vermietung und die Anmietung einer Ferienwohnung

Diese Vertragsbedingungen regeln das Mietverhältnis zwischen dem Vermieter und dem Mieter einer im Folgenden bezeichneten Wohnung, die für einen zeitlich befristeten Aufenthalt vermietet wird – im Folgenden als „Ferienwohnung“ oder auch „FeWo“ mit Nummerierung bezeichnet.  

Vermieter:

Britta & Dirk Harms

Verdener Straße 26

27570 Bremerhaven  

Mieter:

Als Mieter gilt die juristische Person, die die Buchung vorgenommen hat, wenn nicht Anderes mit Bestätigung des Vermieters vereinbart ist.

Mietobjekt, die Ferienwohnung

Die Ferienwohnung befindet sich in der Verdener Straße 26, 27570 Bremerhaven, und ist die in der Buchungsbestätigung abgegebene Wohnung (Ferienwohnung Nr. 1, Ferienwohnung Nr. 2, Ferienwohnung Nr. 3.)

Verbindliche Buchung

Der Mietvertrag kommt erst zustande, wenn die nachfolgend bezeichnete Anzahlung innerhalb dieser Frist auf dem Konto des Vermieters gutgeschrieben wird.

Anderenfalls erlischt das Angebot.

Zahlungsbedingungen

Auf die Miete ist eine Anzahlung von 20 % spätestens innerhalb von 7 Tagen nach elektronischem Versand unserer Rechnung zu zahlen. Der Restbetrag ist sodann spätestens 14 Tage vor Anreise zu zahlen. Zusätzliche Leistungen – sofern vorab mit gebucht – unterliegen den gleichen Zahlungsbedingungen. Bei späterer Buchung von Zusatzleistungen kann die Zahlung dafür vor Ort in bar vereinbart werden.

Ankunft und Schlüsselübergabe

Die Übergabe des Schlüssels zur Ferienwohnung erfolgt erst nach vollständiger Bezahlung der Miete (Eingang auf dem Konto des Vermieters oder Barzahlung) und sodann am Anreisetag zwischen 15:00 Uhr und 18:00 Uhr am Ort der Ferienwohnung. Eine andere Anreisezeit muss mit Zustimmung des Vermieters rechtzeitig vereinbart werden. Wenn nicht anders vereinbart, folgt die Schlüsselübergabe durch eine vom Vermieter beauftragte Person persönlich.

Hausordnung

Der Mieter ist verpflichtet, die Ferienwohnung und dessen Einrichtung pfleglich zu behandeln. Er hat für eine ordnungsgemäße Lüftung und Heizung zu sorgen. Alle während der Mietzeit auftretenden oder festgestellten Schäden oder Verunreinigungen in der Ferienwohnung und dessen Einrichtung hat der Mieter unverzüglich gegenüber dem Vermieter anzuzeigen.

Anzahl von Personen: Der Mieter wird nur die Anzahl von Personen in der Wohnung aufnehmen, die nach dem Mietvertrag zulässig ist. Die entgeltliche oder unentgeltliche Überlassung der Ferienwohnung an andere, nicht mit dem Mieter anreisende Personen, insbesondere die Untervermietung, ist grundsätzlich untersagt.

Rauchen: Das Rauchen ist in der Wohnung und im Haus nicht gestattet. Bei geschlossener Tür darf auf dem Balkon der Wohnung geraucht werden. Bei Zuwiderhandlungen kann eine erweiterte Reinigung erforderlich werden, deren Kosten der Mieter trägt.

Tiere: Der Aufenthalt von Tieren in der Ferienwohnung ist grundsätzlich untersagt und nur nach ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung

des Vermieters zulässig. Die Kosten einer umfangreicheren Reinigung der Ferienwohnung trägt der Mieter.

Terrasse: Die Mieter haben Zutritt zur Terrasse auf dem Hof. Die Terrasse nebst vorhandener Möblierung und weiterer Ausstattung steht allen Gästen aller Ferienwohnungen des Hauses gleichsam zur Verfügung, die sich über die Nutzung selbst verständigen. Etwaige Nutzungseinschränkungen berechtigen nicht zur Minderung der Miete.

Abreise: Bei der Abreise ist die Ferienwohnung „besenrein“ zu hinterlassen, das heißt, dass

a) der Kühlschrank geleert und

b) das Geschirr gereinigt ist, mindestens jedoch in den Geschirrspüler gestellt und dieser angestellt ist und

c) die Abfalleimer der Ferienwohnung entleert sind (Abfalltonnen auf dem Hof)

Sollte die Wohnung nicht wie oben genannt gereinigt sein, müssen wird Mehraufwand mit einer Pauschale von € 30,00 zusätzlich in Rechnung gestellt.

WLAN

In dem Haus befindet sich ein WLAN-Anschluss, der von den Gästen aller Wohnungen kostenfrei genutzt werden kann. Der Vermieter übernimmt keine Gewähr für die Funktion oder etwaige Leistung. Der Ausfall des WLAN oder eine Leistungseinschränkung, gleich welchen Umfanges oder welcher Dauer, begründen keinen Anspruch auf Minderung des Mietpreises.

Der Mieter verpflichtet sich, das WLAN nur im Rahmen der geltenden Gesetzgebung zu nutzen und insbesondere keine Inhalte rechtswidrig oder mit rechtswidrigem Inhalt aufzurufen. Der Mieter stimmt mit Annahme des Mietvertrages zu, dass er den Vermieter von allen Ansprüchen auch von Dritten aus der Zurverfügungstellung des WLAN schadlos hält.

Verhinderung und Stornierung

Der Abschluss des Mietvertrages ist verbindlich. Storniert der Mieter den Mietvertrag oder nutzt der Mieter die Ferienwohnung aus Gründen, die in seiner Person liegen, nicht, z.B. Erkrankung oder Verhinderung aus beruflichen oder familiären Gründen, befreit ihn dies nicht von der Entrichtung der vereinbarten Miete.

Der Vermieter wird sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen, der mit 20 % der Miete pauschalisiert wird, mindernd anrechnen lassen. Der Mieter muss demnach ggfs. 80 % der Miete zahlen, obwohl er die Ferienwohnung nicht nutzt. Sofern die Ferienwohnung anderweitig vermietet werden kann, mindert ein etwaiger Vorteil daraus die zu entrichtende Miete. Es ist daher der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung angeraten.

Mieter und Vermieter können alternativ eine Umbuchung auf eine andere Reisezeit vereinbaren. Eine Umbuchung gilt nicht als Stornierung.

Eine Storno- oder Umbuchungsgebühr wird nicht fällig, es sei denn, dieses ist im Angebot vorab ausdrücklich genannt.

Höhere Gewalt

Steht die Ferienwohnung aus Gründen, die der Vermieter nicht zu vertreten haben, nicht für die vereinbarte Nutzung bereit, ist der Mieter mit der Unterbringung in einer gleichwertigen Ersatzwohnung einverstanden. Alternativ ist der Vermieter berechtigt vom Mietvertrag zurückzutreten bzw. diesen fristlos zu kündigen.

Tourismusabgabe (Citytax)

Nach dem TourAbgG sind private entgeltliche Übernachtungen steuerpflichtig. Für Privatreisende (Erwachsene ab 18 Jahren) wird eine Abgabe, die „Tourismusabgabe“, in Höhe von 5% der Netto-Miete des Mietzeitraumes – maximal für 7 zusammenhängende Übernachtungen – berechnet und ist beim Vermieter vor Ort zu entrichten oder vorab an diesen zu überweisen.

Salvatorische Klausel

Jede einzelne Bestimmung dieser Allgemeinen Vertragsbedingungen ist separat und unabhängig von anderen Bestimmungen auszulegen. Falls eine Bestimmung als ungültig, unwirksam oder anderweitig nicht durchsetzbar erachtet wird, beeinträchtigt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen nicht.

Mehrere Personen als Mieter haften für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag als Gesamtschuldner. Für die Rechtswirksamkeit einer Erklärung des Vermieters genügt es, wenn diese gegenüber einem der Mieter abgegeben wird. Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen des Mietvertrages sollen aus Beweisgründen schriftlich vereinbart werden.

Bremerhaven, 01.06.2022